Dachschrägen, Balkone, Keller: Bei der Wohnfläche wird längst nicht jeder Quadratmeter voll gezählt. Wer falsch rechnet, zahlt zu viel Miete, verkauft unter Wert oder bekommt schlechtere Finanzierungskonditionen. Hier steht, worauf es ankommt.
Die Bank bewertet Ihre Immobilie unter anderem über den Quadratmeterpreis. Ist die Wohnfläche zu großzügig angesetzt, wirkt das Objekt teurer als es ist, und der Beleihungswert fällt niedriger aus als erhofft. Das kann den Zinssatz verschlechtern oder zusätzliches Eigenkapital nötig machen. Eine saubere, nachvollziehbare Berechnung ist deshalb bares Geld wert.
Maßgeblich ist in Deutschland die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie unterscheidet, wie stark eine Grundfläche angerechnet wird:
Ein Zimmer ist 5,00 m lang und 4,00 m breit, also 20 m² Grundfläche. Durch die Dachschräge liegt ein Streifen von 1,20 m Breite unter 1,00 m Höhe, ein weiterer Streifen von 1,30 m Breite zwischen 1,00 m und 2,00 m.
Der Unterschied von über 9 m² wirkt sich unmittelbar auf Kaufpreisbewertung, Mietpreis und Nebenkostenabrechnung aus.
Die WoFlV ist bei Wohnraum der Standard und bei öffentlich gefördertem Wohnraum verbindlich. Die DIN 277 ermittelt dagegen die gesamte Grundfläche eines Gebäudes, inklusive Keller und Technikräumen, und wird eher bei Gewerbeobjekten und in der Bauplanung verwendet. Nach DIN 277 fällt die Fläche fast immer größer aus. Achten Sie beim Immobilienkauf deshalb darauf, nach welcher Methode gerechnet wurde: Der Unterschied kann zweistellige Quadratmeterzahlen ausmachen.
Damit Sie nichts übersehen, haben wir ein Formular vorbereitet, in dem Sie Raum für Raum eintragen und die Anrechnung direkt berücksichtigen. Es ist Teil unseres Formularpakets, das Sie kostenlos anfordern können.
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Dieser Ratgeber gibt den Stand der Wohnflächenverordnung allgemein verständlich wieder und ersetzt im Streitfall keine Begutachtung durch einen Sachverständigen.
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