Zapf FinanzManagement · Inhaberin: Ursula Elisabeth Zapf · Hermann-Löns-Str. 1 · 47608 Geldern
Stand: Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Darlehen und über die Nachweistätigkeit zwischen Zapf FinanzManagement, Inhaberin Ursula Elisabeth Zapf (nachfolgend „Vermittlerin“), und dem Kunden.
(2) Die Vermittlerin ist tätig als Immobiliardarlehensvermittlerin mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO sowie als Darlehensvermittlerin mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO bzw. – nach deren Überleitung – nach § 34k GewO. Welche Erlaubnis für das jeweilige Vorhaben einschlägig ist, teilt die Vermittlerin dem Kunden vor Beginn der Vermittlung mit.
(3) Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Darlehensvertrages beziehungsweise der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrages. Die Vermittlerin schuldet keinen Vermittlungserfolg und keine Zusage eines bestimmten Darlehensgebers. Der Darlehensvertrag selbst kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Darlehensgeber zustande.
(4) Die Vermittlerin wird als ungebundene Vermittlerin tätig. Sie ist an keinen bestimmten Darlehensgeber gebunden und wird nicht ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermittlerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(1) Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Vermittlerin mit der Vermittlung beauftragt und die Vermittlerin den Auftrag annimmt. Anfragen des Kunden, die Anforderung von Unterlagen sowie unverbindliche Erstgespräche begründen für sich genommen noch keinen Vermittlungsvertrag.
(2) Der Vermittlungsvertrag mit einem Verbraucher bedarf der schriftlichen Form (§ 655b Abs. 1 Satz 1 BGB). Er wird entweder auf Papier von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben oder elektronisch geschlossen, indem beide Seiten das Vertragsdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (§§ 126, 126a BGB). Ein Vertragsschluss durch einfache E-Mail, Mausklick, eingescannte Unterschrift oder einfache elektronische Signatur genügt nicht.
(3) Aus dem Vertrag gehen insbesondere die Vertragsparteien, der Gegenstand des beabsichtigten Darlehensvertrages sowie die Vergütung, die die Vermittlerin vom Darlehensgeber erhält, nebst ihrer Berechnungsgrundlage hervor.
(4) Der Vermittlungsvertrag wird nicht mit dem Antrag auf Abschluss des Darlehensvertrages verbunden (§ 655b Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Vermittlerin teilt dem Kunden den Vertragsinhalt in Textform mit und überlässt ihm eine Ausfertigung des Vermittlungsvertrages.
(5) Ein Vermittlungsvertrag, der den Anforderungen der Absätze 2 und 4 Satz 1 nicht genügt oder vor dessen Abschluss die Informationspflichten nach Art. 247 § 13 Abs. 2 sowie § 13b Abs. 1 und 3 EGBGB nicht erfüllt wurden, ist nichtig (§ 655b Abs. 2 BGB).
(1) Die Vermittlerin ermittelt auf Grundlage der Angaben des Kunden dessen Finanzierungsbedarf, führt eine marktübergreifende Analyse der ihr zugänglichen Angebote durch und unterbreitet dem Kunden geeignete Finanzierungsvorschläge.
(2) Die Vermittlerin erteilt dem Kunden rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, insbesondere
(3) Die Informationen werden dem Kunden in klarer und verständlicher Sprache auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Kunden mit Behinderungen, insbesondere Sehbehinderungen, können verlangen, dass ihnen die Pflichtinformationen in einem geeigneten barrierefreien Format zur Verfügung gestellt werden (Art. 246b § 2 EGBGB).
(4) Die Vermittlerin erläutert dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss die wesentlichen Merkmale der angebotenen Finanzierung einschließlich etwaiger Nebenleistungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf seine wirtschaftliche Situation, einschließlich der wesentlichen Folgen einer Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten (Art. 246b § 3 EGBGB, § 491a Abs. 3 i. V. m. § 655a Abs. 3 BGB). Eine bloße Wiederholung der Pflichtinformationen stellt keine Erläuterung in diesem Sinne dar.
(5) Soweit die Vermittlerin Online-Werkzeuge einsetzt, kann der Kunde vor Vertragsschluss während der Geschäftszeiten jederzeit kostenfrei das Eingreifen einer natürlichen Person verlangen. Auch nach Vertragsschluss kann der Kunde in begründeten Fällen persönliche Unterstützung verlangen. Zuständig hierfür sind die in § 11 genannten Kontaktdaten.
(6) Die Vermittlerin unterhält die nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO in Verbindung mit der ImmVermV vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Die aktuellen Angaben zu Versicherer und Geltungsbereich sind im Impressum veröffentlicht.
(7) Die Vermittlerin behandelt alle ihr im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Verhältnisse des Kunden vertraulich.
(1) Der Kunde erteilt der Vermittlerin die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß und stellt die benötigten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Änderungen seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, die für die Finanzierung erheblich sind, teilt er der Vermittlerin unverzüglich mit.
(2) Führt der Kunde neben der Beauftragung der Vermittlerin eigene Gespräche mit Banken oder anderen Vermittlern über dasselbe Vorhaben oder hat er bereits vor der Beauftragung solche Gespräche geführt, teilt er dies der Vermittlerin mit. Diese Mitteilung dient allein dazu, doppelte Bankanfragen, mehrfache Datenübermittlungen an Auskunfteien und daraus folgende Nachteile für den Kunden zu vermeiden.
(3) Bei Absatz 2 handelt es sich um eine reine Obliegenheit im Interesse des Kunden. Ihre Nichtbeachtung löst weder eine Vergütungspflicht noch eine Schadensersatz- oder sonstige Zahlungspflicht des Kunden aus. Der Kunde bleibt jederzeit frei, sich anderweitig um eine Finanzierung zu bemühen oder ein anderweitig erlangtes Angebot anzunehmen.
(4) Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein vermitteltes Angebot anzunehmen.
(1) Die Tätigkeit der Vermittlerin ist für den Kunden kostenlos. Der Kunde schuldet der Vermittlerin weder eine Vergütung noch eine Aufwandsentschädigung, einen Auslagenersatz oder ein sonstiges Entgelt.
(2) Die Vermittlerin erhält ihre Vergütung im Fall des Zustandekommens des Darlehensvertrages ausschließlich vom Darlehensgeber (Bankprovision). Art und Höhe dieser Vergütung bzw. – soweit die Höhe noch nicht bekannt ist – deren Berechnungsgrundlage teilt die Vermittlerin dem Kunden vor Abschluss des Vermittlungsvertrages mit (Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB); sie wird zudem im ESIS-Merkblatt ausgewiesen.
(3) Kommt ein Darlehensvertrag nicht zustande, wird er widerrufen oder rückabgewickelt oder widerruft der Kunde den Vermittlungsvertrag, entstehen dem Kunden gegenüber der Vermittlerin ebenfalls keine Kosten. Eine vertragliche Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht des Kunden wird durch diese AGB nicht begründet; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(1) Die Vermittlerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermittlerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – etwa die sorgfältige Auswahl und Erläuterung der Finanzierungsangebote und die richtige und vollständige Weitergabe der Kundenunterlagen an den Darlehensgeber. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Vermittlerin.
(5) Die Vermittlerin haftet nicht für die Entscheidung des Darlehensgebers über die Darlehensgewährung, für die Entwicklung von Zinssätzen und Marktkonditionen sowie für die steuerliche Behandlung der Finanzierung.
Diese Belehrung gilt für Verbraucher, die den Vermittlungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB sowie alle vorvertraglichen Pflichtinformationen nach Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB, die Ihnen mit unserer Erstinformation und unseren vorvertraglichen Informationen übergeben werden, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt oder über unsere elektronische Widerrufsfunktion abgegeben wird.
Der Widerruf ist zu richten an:
Zapf FinanzManagement
Ursula Elisabeth Zapf
Hermann-Löns-Str. 1
47608 Geldern
E-Mail: uzapf@zapf-finanz.de
Fax: 03222 394 27 30
Sie können den Widerruf auch über unsere elektronische Widerrufsfunktion erklären: Vertrag widerrufen. Nach dem Absenden erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit dem Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Sie können auch nur einen Teil des Vertrages widerrufen; geben Sie in diesem Fall bitte an, welchen Teil der Widerruf betreffen soll.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Da unsere Tätigkeit für Sie kostenlos ist und Sie an uns keine Zahlungen leisten, entstehen Ihnen durch den Widerruf keine Kosten; insbesondere schulden Sie uns keinen Wertersatz für bereits erbrachte Vermittlungs- oder Beratungsleistungen. Etwaige Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Der Widerruf des Vermittlungsvertrages erstreckt sich nicht auf einen bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag. Für diesen gilt die gesonderte Widerrufsinformation Ihres Darlehensgebers.
Ende der Widerrufsbelehrung
Liegt zwischen der Erteilung der Pflichtinformationen und Ihrer Vertragsbindung weniger als ein Tag, erinnern wir Sie zusätzlich zwischen einem und sieben Tagen nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger an Ihr Widerrufsrecht und an das Verfahren für dessen Ausübung (Art. 246b § 2 Abs. 2 EGBGB).
Sie können für Ihren Widerruf das folgende Formular verwenden; vorgeschrieben ist dies nicht.
An Zapf FinanzManagement, Ursula Elisabeth Zapf, Hermann-Löns-Str. 1, 47608 Geldern, Fax: 03222 394 27 30, E-Mail: uzapf@zapf-finanz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Vermittlung eines Darlehens.
Bezeichnung des Vertrages / Vorgangs: ______________________________
Vertrag geschlossen am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
Datum: ____________ Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Die Vermittlerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten des Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die dem Kunden zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wird.
(3) Die Weitergabe von Daten an Darlehensgeber und Auskunfteien erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat. Der Kunde wird vor jeder Anfrage bei einem Darlehensgeber darüber informiert, ob es sich um eine SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage oder um eine Kreditanfrage handelt.
(4) Auf Verlangen stellt die Vermittlerin die Pflichtinformationen und die Datenschutzhinweise in einem geeigneten barrierefreien Format zur Verfügung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Geldern ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
(1) Beschwerden richten Sie bitte zunächst unmittelbar an uns (Kontaktdaten in § 11). Wir bestätigen den Eingang und beantworten Beschwerden zügig.
(2) Hinweis nach § 36 VSBG: Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig für Streitigkeiten aus Darlehensvermittlungsverträgen ist die:
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
Zapf FinanzManagement, Inhaberin Ursula Elisabeth Zapf, Hermann-Löns-Str. 1, 47608 Geldern
Telefon: 0172 359 61 16 · Fax: 03222 394 27 30 · E-Mail: uzapf@zapf-finanz.de
Erreichbarkeit: täglich 10–12 und 14–16 Uhr, Termine auch abends und samstags.
Fassung vom 6. Oktober 2026. Frühere Fassungen verlieren mit dieser Fassung für Neuverträge ihre Gültigkeit.